Wird einem Betriebsinhaber von einem Angehörigen ein unverzinsliches Darlehen gewährt, stellt sich die Frage ob sich das in der Bilanz des Betriebsinhabers gewinnerhöhend auswirkt.
Grundsätzlich gilt dazu, dass betriebliche Verbindlichkeiten prinzipiell mit einem Zinssatz von 5,5% abzuzinsen sind, wobei Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate beträgt ausgenommen sind. Deshalb unser PRAXISTIPP dazu:
Soll ein Ertrag aus der Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr vermieden werden, ist die Vereinbarung einer – zumindest geringen – Verzinsung anzuraten. Dies gilt aktuell vor allem im Hinblick auf die aktuell äußerst niedrigen Zinsen auf dem Finanzmarkt. Mithin sollte spätestens bis zum Bilanzstichtag eine Verzinsungsabrede getroffen werden, um die Abzinsung zu verhindern.
Dieser Lage entsprechend ist eine Prüfung vorhandener Darlehensverbindlichkeiten generell anzuraten.