Gefährdungsbeurteilung – ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und dient dazu, Risiken und Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu minimieren. Durch die Identifizierung von Risiken und Gefahrenquellen können Maßnahmen ergriffen werden, um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist laut Gesetzgeber für Arbeitgeber Pflicht. In Deutschland sieht die Betriebssicherheitsverordnung  (BetrSichV) vor, dass Arbeitgeber Gefährdungsbeurteilungen durchführen müssen und das Ergebnis der Beurteilung schriftlich festhalten müssen. Diese Beurteilungen sollten regelmäßig durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass sich die Arbeitsbedingungen nicht verschlechtern und neue Risiken entstehen nicht.

Unsere erfahrenen Berater unterstützen Sie dabei, Ihr erforderlichen gemäß der geltenden Gesetzeslage durchzuführen und sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter über die ermittelten Risiken informiert sind. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung und unterstützen Sie bei der Identifizierung von Risiken und Gefahrenquellen sowie bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung.

Unsere Lösungen sind maßgeschneidert für Ihr Unternehmen und berücksichtigen die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse Ihrer Branche sowie die geltenden Gesetzeslagen. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden und Ihre Mitarbeiter vor arbeitsbedingten Gefährdungen präventiv geschützt werden.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu gewährleisten.